Seite wählen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Formenorm

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Diplom-Designerin Friederike Arndt, Formenorm, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die AGB gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform. Die AGB gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Von diesen Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern oder Dritten sind nur gültig, wenn Formenorm ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.
Formenorm behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen.

1. Angebot, Leistungsumfang und Vertragsschluss

Der Umfang der von Formenorm zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angeboten. Sollte sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Auftraggebers der Leistungsumfang ändern, hat Formenorm das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle bekommt der Auftraggeber ein neues Angebot. Wird diesem Angebot nicht zugestimmt, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt. Die Angebotsannahme erfolgt durch die Bestätigung des Auftraggebers, mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.
Die Angebote von Formenorm sind freibleibend.

2. Auftragsabwicklung

Formenorm ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen und dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Formenorm ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Formenorm gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Formenorm abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Formenorm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
Der Auftraggeber sollte sich vor Ausführung einer Vervielfältigung durch die jeweilige Druckerei Korrekturmuster, Prüfdrucke und/oder farbverbindliche Proofs vorlegen lassen. Formenorm veranlasst die Anfertigung von Korrekturmustern, Prüfdrucken und/oder farbverbindlichen Proofs im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers. Formenorm weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere in Abhängigkeit vom gewählten Druckverfahren und zum Bedruckstoff geringe Farbabweichungen technisch bedingt sind und auch im direkten Vergleich zum farbverbindlichen Proof auftreten können.
Soll Formenorm die Produktionsüberwachung durchführen, schließt Formenorm und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Formenorm die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Formenorm nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
Formenorm weist darauf hin, dass bei allen Vervielfältigungsarten, insbesondere jedoch beim Offsetdruck, Abweichungen in der vereinbarten Auflagenhöhe (Über- oder Unterlieferung) von bis zu zehn Prozent auftreten können.
Wünscht der Auftraggeber, dass Formenorm ihm auftragsrelevante Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren. Formenorm stellt jedoch keinerlei offene Arbeitsdateien zur Verfügung. Formenorm haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Formenorm ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

3. Leistungserbringung und Lieferung

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Formenorm ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt Formenorm mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so verzögern sich entsprechend die Leistungserbringung und auch verbindlich zugesagte Liefertermine. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Formenorm Schadenersatzansprüche geltend machen.
Formenorm hat Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers auch bei vereinbarten Lieferterminen und – fristen nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.

4. Urheber- und Nutzungsrechte, Gestaltungsfreiheit und Eigentumsvorbehalt

Die Entwürfe und Reinzeichnungen von Formenorm dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Formenorm weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Sie sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen ohne Genehmigung des Urhebers weder im Original noch als Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Formenorm behält alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für die Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum.
Bei Verstoß gegen Punkt 4 hat der Auftraggeber an Formenorm zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Formenorm überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes ver­ein­­­­­bart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Formenorm bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Formenorm und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Formenorm ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, an Formenorm zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Formenorm, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten muss der Auftraggeber an Formenorm mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen; eine geringere Anzahl bedarf der vorherigen Vereinbarung.
Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Formenorm formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Formenorm.
Im Rahmen des Auftrags besteht für Formenorm Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Formenorm eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Formenorm, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Formenorm über­gebenen Vorlagen (z.B. Fotos, Videos, Grafiken, Muster, Texte, Kompositionen, Klänge usw.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Formenorm im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
Rechnungen sind 8 Tage nach Rechungsstellung zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen auf den Rechnungen vermerkt sind.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Druckvorlagen oder der Vervielfältigungsstücke oder bei Veröffentlichung im Internet oder anderen Publikationsmedien fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Formenorm Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Formenorm. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Formenorm erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dieses ist ausdrücklich und schriftlich zwischen Formenorm und ihrem Auftraggeber vereinbart worden.
Für Fahrten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Kosten und Spesen berechnet.
Formenorm ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs, erstmals 30 Tage nach Rechnungsdatum, zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist Formenorm zu Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von fünf Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten auf den Basiszinssatz. Sämtliche Kosten für die Beibringung geschuldeter Rechnungsbeträge durch Inkassofirmen und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.
Für unsere in Anspruch genommenen Leistungen sind Beiträge an die Künstlersozialkasse abzuführen.

6. Eigentum, Rückgabepflicht

Formenorm ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Formenorm ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Formenorm dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Formenorm verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7. Herausgabe von Daten

Formenorm ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Formenorm ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Formenorm dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Formenorm verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Haftung von Formenorm

Formenorm ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei die Interessen seines Auftraggebers zu wahren. Formenorm haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Formenorm haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
In keinem Fall haftet Formenorm für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und von Formenorm nicht zu vertreten sind ( z.B. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen und Verkehrsstörungen) – gleichgültig ob diese Ereignisse bei Formenorm oder dessen Erfüllungsgehilfen eintreten, berechtigen Formenorm, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hin auszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben genannten Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist. Eine Haftung durch Formenorm ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen termingerecht an Formenorm zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der notwenigen Unterlagen und Informationen, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Formenorm zu verantworten sind.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere die Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Formenorm hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Formenorm insoweit entfällt.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Formenorm geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

10. Gewährleistung und Reklamation von Mängeln

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Jede Vertragspartei kann die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen.
Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt Formenorm nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren. Die Kosten der Rücklieferung werden bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung übernommen.
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für Formenorm eine angemessene Frist zur Verfügung zu stellen. Die Frist endet frühestens mit dem achten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei Formenorm.
Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

11. Vertragsrücktritt und Kündigung

Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
Formenorm wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Auftraggeber übergebene Material rechts- oder sittenwidrig, verfassungsrechtlich bedenklich oder technisch nicht verwendbar ist.
Eine jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief, Telefax oder E-Mail.
Im Rahmen eines Betreuungsvertrages ist Formenorm zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit diese Änderungen keinerlei Beeinträchtigungen der Rechte des Auftraggebers darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Auftraggeber schriftlich informiert. Ferner ist Formenorm zu Vertragsänderungen berechtigt, die sich aus veränderten technischen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Wird solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen, gelten diese als akzeptiert. Erfolgen solche Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, so kann er von bestehenden Vertragsverhältnissen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die Formenorm nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt er Formenorm den daraus entstandenen Schaden und die bereits erbrachten Leistungen, mindestens in Höhe von 30 v.H. des Auftragswertes.
Bei Nichtabnahme vorgelegter Entwürfe mit Auftragskündigung ist ein vorher vertraglich festgesetztes Ausfallshonorar auf die schon erstellten Werke zu entrichten.

12. Datenschutz

Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Formenorm in elektronischer Form gespeichert. Formenorm ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
Formenorm ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von Formenorm dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für Formenorm mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
Personenbezogene Daten werden auf schriftlichen Antrag des Berechtigten gelöscht. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Formenorm statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse an ihrer Speicherung endet.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz von Formenorm.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist immer der Sitz von Formenorm. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher). Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Sitz von Formenorm der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Ansprüchen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand: 10. Juni 2010

Widerufsadressat

Formenorm

Friederike Arndt

Ecksteinstr. 53

04277 Leipzig

Telefon +49 (0)176  63 24 12 78
E-Mail: info@formenorm.de

Web: www.formenorm.de

Kontakt

Ich verhelfe Ihnen, die Begeistertung für Ihre Themen visuell zu vermitteln, um Ihr Publikum und Ihre Ziele zu erreichen.

Addresse

Ecksteinstraße 53
04277 Leipzig

 

E-Mail

Telefon

+49 (0)176 63 24 12 78